Schul-Eltern-Beirat
von Christoph Greis
Nach § 40 Abs. 1 SchulG ist dem SEB die Aufgabe zugewiesen, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der SEB soll die Schule unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten