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Notbetreuung - Anmeldung über das Formular der Stadt Bingen (s. Ende des Artikels)

von Christoph Greis, 07.04.2020, 12:52 Uhr

Wir bieten täglich eine Notbetreuung an.

Diese findet auch in den Osterferien statt.

Diese ist über das Formular der Stadt Bingen anzumelden.(s. unten)


Pressemitteilung der Stadt Bingen:
„Es wird auch in den Osterferien in allen städtischen Grundschulen und Kindertagesstätten eine Notbetreuung geben“, erklärt der Beigeordnete Sebastian Hamann. Allerdings gelte für die Grundschulen und betreuenden Grundschulen aus organisatorischen Gründen folgende Regelung: Die Notbetreuung muss verbindlich bis Freitag, 3. April 2020 um 12 Uhr angemeldet werden. Hierzu gibt es ein Antragsformular unter www.bingen.de/notbetreuung. Eine kurzfristige Notbetreuung in den Schulen und den betreuenden Grundschulen während der Osterferien ist nicht möglich. Die Notbetreuung findet zu den regulären Unterrichtszeiten statt. „Im Sinne des Infektionsschutzes gelten auch für die Ferien weiterhin strikte Kriterien für die Notbetreuung“, so Hamann. Es können nur Kinder betreut werden, deren beide Eltern oder Erziehungsberechtigte in wesentlichen Berufen des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung arbeiten. Zudem können Schülerinnen und Schüler mit akuten Infekten nicht betreut werden. „Oberstes Ziel ist es, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und damit die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und zu verhindern, deshalb sind wir zu einer strengen Handhabung gezwungen“, so Hamann. Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten findet weiterhin auf Antrag in den Osterferien unverändert statt. Für Fragen und in dringenden Fällen steht das Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Schulen und Sport unter der Hotline 06721-184105 (Mo-Fr von 8:30-12 Uhr) oder per Mail unter notbetreuung@bingen.de zur Ver" class="link_email">notbetreuung@bingen.de zur Verfügung.




Ziel der Schulschließung ist, die Infektionskette zu unterbrechen und das öffentliche Leben weitgehend am Leben zu erhalten.

Daher ist die Notbetreuung auch als solche zu betrachten.

Über diese Notfallbetreuung soll sichergestellt werden, dass alle Berufsgruppen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur gebraucht werden, trotz der Schließung der Schule, ihrer Arbeit weiter nachgehen können. Sie sollte also wirklich nur in einem Betreuungsnotfall wahrgenommen werden und wird durch Einlasskontrollen überprüft.
Kranke Kinder und Kinder mit einem erhöhtem Risiko (akuten Infekten, Vorerkrankungen) werden nicht betreut.
Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Notfallbetreuung benötigen melden Sie dies bitte über das Formular der Stadt Bingen an. Dazu klicken Sie bitte auf den folgenden Link.