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Anmeldung der Kannkinder

  • 20. Februar 2019 (Mi.), 13:00 - 15:00 Uhr
  • Sekretariat/ Verwaltung
  • Koordination: Christoph Greis

Anmeldung von Schulkindern

Woher wissen Eltern, wann und wo sie ihr schulpflichtiges Kind anmelden müssen?
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31.8. im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Wenige Wochen nach Beginn des Schuljahres finden in den Grundschulen die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und -anfänger für das nächste Schuljahr statt. Die Sorgeberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger, also durch die Stadt, die Verbands- oder Ortsgemeinde. Darin sind die zuständige Grundschule und der Anmeldetermin genannt. Die Termine werden aber auch in der örtlichen Presse bzw. in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.



An welcher Grundschule melden Eltern ihr Kind an?
Alle Kinder sind bei der Grundschule anzumelden, zu deren Schulbezirk ihr Wohnort gehört. Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen können in Ausnahmefällen direkt an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden.
In begründeten Fällen können Eltern einen Schulbezirkswechsel für ihr Kind beantragen (Ganztagsschule). Die Schulleitung der abgebenden Schule entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule über den Antrag.


Wann werden Kann-Kinder in der Schule angemeldet?
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres. Ort und Zeit der Anmeldung der Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden in der ersten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt durch den Schulträger in ortsüblicher Weise.


Was erwartet das Kind bei der Schuleingangsuntersuchung?
Bei der Schulanmeldung wird auch der nächste für das Kind wichtige Termin bekanntgegeben: die Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt. Diese Untersuchung ist Pflicht für alle angemeldeten Kinder. Die Ärztin oder der Arzt stellt fest, ob das Kind aus gesundheitlicher Sicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Dabei kann sich zum Beispiel herausstellen, dass das Kind eine Brille braucht oder andere medizinische Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Kindes erforderlich sind. Während der schulärztlichen Untersuchung geschieht nichts, vor dem sich ein Kind ängstigen muss.
Für die Förderung und Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass die Schule über Untersuchungsergebnisse informiert wird.

Quelle: https://grundschule.bildung-rp.de/uebergaenge/einschulung/anmeldung-von-schulkindern.html