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Anmeldung

von Christoph Greis

Sollten Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrem Kind eine Beeinträchtigung vorliegt, wenden Sie sich an die Erzieherinnen im Kindergarten oder die Schule, in der Ihr Kind derzeit beschult wird.
Sollten die Erzieherinnen / Lehrer zu der selben Einschätzung kommen, kann bis Ende Januar ein sogenanntes sonderpädagogisches Fördergutachten bei der zuständigen Förderschule beantragt werden.
Dieser kann bei der Schulanmeldung bei der für Sie zuständigen Grundschule, aber auch direkt bei der Förderschule gestellt werden. Sollte sich ein Förderbedarf erst während der Schulzeit zeigen ist die Grundschule Ihr Ansprechpartner.
Achtung:
Sollten Sie nicht im Schulbezirk der Grundschule Bingen-Büdesheim leben, melden Sie Ihr Kind bei der für Sie zuständigen Grundschule an.
Die zuständige Förderschule beauftragt anschließend einen Förderschullehrer mit der Erstellung eines Gutachtens. Diese wird an ein – zwei Vormittagen in der Kindertagesstätte oder der Schule erstellt.
Anschließend erhalten Sie ein Rückmeldegespräch, in dem Ihnen eröffnet wird, ob eine Beeinträchtigung bei Ihrem Kind vorliegt. Wenn dem so ist, können Sie den Wunsch nach integrativer Beschulung an einer Schwerpunktschule äußern. Dies gilt dann als Antrag zur Aufnahme an die Schwerpunktschule.
Die ADD entscheidet in einem weiteren Schritt ob und wo Ihr Kind an einer Schwerpunktschule unterrichtet wird.